Sekundarschule - Bürgerbegehren - Bürgerentscheid

Bürgerentscheid Die FDP-Fraktion hat am 10.02.2017 die Herbeiführung eines Ratsbürgerentscheides zu der Frage „Soll in Dülmen eine Sekundarschule eingerichtet werden?“ beantragt. Dieser Antrag wurde durch die Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2017 mehrheitlich abgelehnt. Am 06.06.2017 reichten die Initiatoren das Bürgerbegehren „Soll in Dülmen keine Sekundarschule eingerichtet werden?“ bei der Verwaltung ein.

17.07.17 –

Bürgerentscheid

Die FDP-Fraktion hat am 10.02.2017 die Herbeiführung eines Ratsbürgerentscheides zu der Frage „Soll in Dülmen eine Sekundarschule eingerichtet werden?“ beantragt. Dieser Antrag wurde durch die Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2017 mehrheitlich abgelehnt. Am 06.06.2017 reichten die Initiatoren das Bürgerbegehren „Soll in Dülmen keine Sekundarschule eingerichtet werden?“ bei der Verwaltung ein.

Die Stadtverordnetenversammlung hat das Bürgerbegehren in ihrer Sitzung am 06.07.2017 für zulässig befunden und beschlossen, dem Bürgerbegehren nicht zu entsprechen. Nunmehr ist innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid über die gestellte Frage herbeizuführen. Die Durchführung des Bürgerentscheides richtet sich nach § 26 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen und der Satzung der Stadt Dülmen für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom 21.02.2005 in der Fassung der I. Änderungssatzung vom 13.10.2009 und läuft im Wesentlichen wie bei einer Wahl ab. Den Tag des Bürgerentscheides legt die Bürgermeisterin fest. Für den anstehenden Bürgerentscheid „Soll in Dülmen keine Sekundarschule eingerichtet werden“ wurde der Termin auf Sonntag, 01.10.2017, festgelegt. Die Abstimmungszeit dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Kategorie

Bildung

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