Natur- und Landschaftsschutz

Die Flächengemeinde Dülmen ist geprägt durch kleinstädtische und dörfliche Strukturen und umgeben von einer Jahrhunderte alten landwirtschaftlichen Kulturlandschaft. Wälder, Hecken, Ackerwirtschaft und Grünland sind traditionell typische Landschaftselemente, die zahlreichen Tieren und Pflanzen eine Lebensgrundlage bieten.

Durch die zunehmende Urbanisierung, durch die heutige Wirtschaftsform der Landwirtschaft und durch den fortschreitenden Klimawandel sind die Artenvielfalt und das Landschaftsbild jedoch stark gefährdet. Dabei wird die Bewahrung von Biotopen und die Ausweisung kleiner, unvernetzter Naturschutzflächen allein nicht ausreichen, um den Herausforderungen effektiv begegnen zu können.

Wir wollen eine Reduzierung von Flächenfraß durch intelligente Bebauung und maßvolle Ausweisung von Bau- und Gewerbegebieten erreichen. Dabei soll auch bei allen Baumaßnahmen die Beratung mit den Naturschutzverbänden der Regelfall sein.

Ausgleichsflächen sollen im Verhältnis von 1:4 ausgewiesen werden. Sie sollen ortsnah, auf Dülmener oder zumindest direkt angrenzendem Gebiet liegen. Teilweise werden Flächen ausgewiesen, deren ökologischer Wert ohnehin schon hoch ist. Hier entsteht kein Gewinn für den Naturschutz. Es müssen Flächen ausgewiesen werden, deren naturnahe Gestaltung zu einem ökologischen Mehrwert führt. Die geschaffenen Ausgleichsflächen müssen, wie auch andere städtische Flächen, regelmäßig in Hinblick auf unerwünschte Fremdnutzung überprüft werden. Dazu muss langfristig ein eigenes Kataster erstellt bzw. vorläufig ein bereits vorhandenes Kataster auf Kreisebene zur Überprüfung herangezogen werden. Ein eigenes Kataster soll für Naturschutzverbände und interessierte Bürger*innen einsehbar sein.

Die durch Ausgleichsmaßnahmen geschaffenen Lebensräume sollten, wie auch die bereits vorhandenen Biotope, mit “Grünbrücken” miteinander verbunden werden, um eine Biotopvernetzung zu erreichen, wie sie im Bundesnaturschutzgesetz (§21) angestrebt wird.

Oft werden Straßenränder und Wege bei der Bearbeitung der landwirtschaftlichen Flächen mit bewirtschaftet. Dies zerstört nicht nur den Lebensraum und die ökologische Vielfalt, sondern führt auch zu Schäden an den Straßen. Dies muss überprüft und regelmäßig kontrolliert werden. Landwirtschaftlich genutzte, kommunale Grünstreifen müssen wieder der Natur zur Entwicklung zur Verfügung gestellt werden.

Wir möchten verbindliche Richtlinien für die naturnahe Gestaltung von Straßenrändern formulieren. Es soll nur gemäht werden, wenn es sicherheitstechnisch notwendig ist, maximal zweimal im Jahr. Für mehr Biodiversität darf Schnittgut nicht liegengelassen werden, da sich sonst Nährstoffe anreichern und die ökologische Vielfalt stark zurückgeht. Die Folge sind Flächen, die vornehmlich mit Gräsern und Brennnesseln bewachsen sind.

Bestehende Alleen sollen erhalten und weitere angepflanzt werden.

Verpachtete städtische Flächen sollen vornehmlich für extensive oder nachhaltige Landwirtschaft genutzt und die Maßnahmen regelmäßig überprüft werden. Der Vertrags-naturschutz soll gestärkt werden.

Ein runder Tisch mit Naturschützer*innen, Jäger*innen, Imker*innen, Landwirt*innen und der Stadtverwaltung sollte dazu beitragen, Kenntnisse dieser Interessensgruppen in konkrete Artenschutzmaßnahmen in Dülmen einzubringen.

Immissionen in Naturschutzgebieten müssen reduziert werden. Der Eintrag von Nährstoffen soll vermieden werden. Dies sind in erster Linie Gülle und Pflanzenschutzmittel, deren Verwendung im Naturschutzgebiet bereits in der Naturschutzverordnung geregelt ist. Die Einhaltung dieser Vorgaben muss regelmäßig überprüft werden.

Wir wollen, dass städtische Grundstücke im Sinne eines ökologischen Flächenmanagements möglichst nicht veräußert werden. Gegebenenfalls können durch Tausch von Flächen größere, ökologisch wichtigere Flächen geschaffen werden.

An unseren Bachläufen müssen Renaturierungsmaßnahmen durchgeführt werden wie es zum Beispiel bereits in Hiddingsel in Verbindung mit dem Hochwasserschutz geschehen ist. Als weiteres Beispiel kann auch die Renaturierung der Berkel dienen.

Wir wollen die ökologische Bildung vor Ort weiter stärken. Dafür eignen sich besonders die Angebote des biologischen Zentrums.

Wir Grüne sorgen für…

  • die Schaffung von Ausgleichsflächen im Verhältnis 1:4 unter Berücksichtigung einer ökologischen Aufwertung der Flächen
  • verbindliche Richtlinien zur Gestaltung und Pflege von Straßenrändern, Beendigung der Bewirtschaftung von kommunalen Grünstreifen sowie Erhalt und Anpflanzung von Alleen
  • Renaturierung von Bachläufen
  • eine Erweiterung des Angebots der Umweltbildung z.B. in Zusammenarbeit mit dem biologischen Zentrum

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