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25.05.20 –
Viele Eltern haben in der Zeit der Corona-Krise und der bereits seit mehr als zwei Monaten andauernden Schließung der Kindertageseinrichtungen bereits ihren Jahresurlaub für die Kinderbetreuung vollständig oder weitgehend aufgebraucht.
Jetzt endlich dürfen am 8. Juni die Kindertageseinrichtungen wieder einen fast normalen Betrieb aufnehmen, zwar unter etwas ungewohnten Bedingungen und nur in geringerem zeitlichem Umfang, aber für viele Eltern bedeutet das eine große Erleichterung. Trotzdem ist die Aussicht für viele Eltern getrübt, denn die Sommerferien stehen vor der Tür und damit die in den meisten Kitas übliche dreiwöchige Schließung.
Selbstverständlich ist es auch wichtig, dass das Personal in den Kitas Urlaub macht. Aber viele Eltern stellt die bevorstehende Sommerschließzeit der Kindertageseinrichtungen vor ein großes Problem. Der für den Sommer geplante Urlaub ist schon während des Lockdowns aufgebraucht worden und zu den Großeltern soll man die Kinder auch nicht geben. Wohin also mit dem Nachwuchs, wenn man, und das ist für viele Familien auch trotz der Verlängerung der Lohnfortzahlung existentiell wichtig, wieder seinem Beruf nachgehen will und muss?
Wir haben uns über dieses Problem Gedanken gemacht und einen Antrag für den am 16. Juni tagenden Jugendhilfeausschuss formuliert. Da die Kitas zu unterschiedlichen Zeiten während der Sommerferien schließen, wäre es möglich, die Kinder in einer anderen Kita zu betreuen, wie es in zahlreichen Einrichtungen auch an Schließtagen für pädagogische Fortbildungen gehandhabt wird.
Wenn die Zahl der Kinder die Möglichkeiten der geöffneten Tageseinrichtungen übersteigen, könnte für die Vorschulkinder in anderen Räumlichkeiten (beispielsweise in einer Grundschule, im Forum Bendix oder der Aula des CBG) in Form einer Feriengruppe ein gesondertes Programm angeboten werden.
Darum wollen wir erreichen, dass die Stadt überprüft, wie groß die Zahl der Kinder ist, deren Eltern in der Zeit der Sommerschließung der Kita aufgrund der Corona-Krise keinen Urlaub mehr haben und sicherstellen, dass für die betroffenen Kinder in der Zeit der Sommerschließung der jeweils eigenen Kita eine Betreuung in den anderen, zu der Zeit geöffneten Kindertageseinrichtungen oder für die Vorschulkinder in Form einer Ferienbetreuung außerhalb der Einrichtung gewährleistet werden kann.
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