Die Stadtverordnetenversammlung
Die Stadtverordnetenversammlung ist das oberste Beschluss fassende Gremium der Stadt Dülmen. In ihren Zuständigkeitsbereich fallen sämtliche Angelegenheiten der Stadtverwaltung. Sie erteilt der Verwaltung Aufträge, gibt Richtlinien und Grundsätze vor, nach denen die Verwaltung arbeiten soll und kontrolliert zeitgleich die Verwaltung.

Die Zusammensetzung der Stadtverordnetenversammlung wird von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger Dülmens durch die Kommunalwahlen festgelegt. Die letzte Kommunalwahl fand am 25. Mai 2014 statt.

 


Die Sitzverteilung in der Stadtverordnetenversammlung nach der Kommunalwahl 2014.

Die Ausschüsse
Im Rahmen einer Arbeitsteilung kann die Stadtverordnetenversammlung Entscheidungskompetenzen an einzelne Ausschüsse übertragen und dort Sachthemen beraten lassen. Über die Zahl, die Zusammensetzung und die Aufgaben der einzelnen Fachausschüsse entscheidet die Stadtverordnetenversammlung zu Beginn einer jeden Legislaturperiode.

Folgende Ausschüsse gehören zur aktuellen Stadtverordnetenversammlung (Legislaturperiode 2014 -2020):

Der Hauptausschuss ist zuständig für städtische Grundstücksangelegenheiten, Richtlinien für Repräsentationsverpflichtungen; Benennung von Straßen, Wegen, Plätzen; Angelegenheiten des Fremdenverkehrs. Er ist gleichzeitig Finanz- und Personalausschuss.

Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklungbeschäftigt sich mit Fragen zum Wirtschaftsstandort Dülmen und städtebaulichen Weiterentwicklung Dülmens.

Der Ausschuss für Schule und Bildung ist zuständig für städtische Schulen (Unterbringung, Benennung, Einrichtung, Auflösung, Neubau); Bildung von Schulbezirken und Schuleinzugsbereichen, Aufnahme auswärtiger Schüler.

Der Kulturausschuss beschäftigt sich im kulturellen Bereich mit Weiterbildung, allgemeiner Kulturpflege, Verleihung der Kulturplakette, Musikschule, Stadtbücherei. 

Der Sportausschuss beschäftigt sich mit Richtlinien für Durchführung von Stadtmeisterschaften und Sportförderung, Verleihung der Sportplakette, Sportstättenleitplan, Neubau/ Erweiterung städtischer Sportanlagen. 

Um die Angelegenheiten der VHS kümmert sich der VHS-Ausschuss. 

Der Bauausschuss ist zuständig für Entwurfsbeschlüsse für Bebauungspläne und Flächennutzungsplanänderungen, Ausbauprogramme für Straßen, Wege, Plätze usw., Verkehrssicherheit, Verkehrsplanung, Bauleitplanung, Festlegung von Denkmalbereichen nach dem Denkmalschutzgesetz.

Der Umweltausschuss befasst sich mit dem Schutz künstlicher und natürlicher Gewässer, Umweltschutz, Landschaftspflege, Landschaftsplanung und Dorfentwicklung, Stellungnahme zu Planungen, die die Raumordnung betreffen, Landesentwicklung und Gebietsentwicklung (Immissions- und Freiraumschutz).

Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft die Jahresrechnung der Stadt. Er bedient sich hierbei des Rechnungsprüfungsamtes.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren ist zuständig für Maßnahmen der Altenbetreuung, Ausländerbetreuung, Aussiedlerbetreuung, Behinderte, Zusammenarbeit mit Trägern der freien Wohlfahrtspflege sowie örtlichen Trägern der Sozialhilfe, Richtlinien über Selbsthilfeförderung im Sozialbereich.

Der Jugendhilfeausschuss beschäftigt sich mit Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen der Jugendhilfe, Aufstellung von Richtlinien und Grundsätzen für die Festsetzung der Leistungen oder der Hilfe zur Erziehung (soweit nicht durch Landesrecht geregelt), Förderung der Träger der freien Jugendhilfe, Tageseinrichtungen für Kinder, Schaffung, Erweiterung und Auflösung von Kinderspiel- und Bolzplätzen.

Der Musikschulausschuss befasst sich mit den Belangen der städtischen Musikschule Dülmen und Haltern am See. Hier diskutieren Vertreter aus beiden Kommunen Fragen zur gemeinsamen Musikschule in Bezug auf Unterreichtsangebot, Personal und Ausstattung.

Der Wahlausschuss und der Wahlprüfungsausschuss  sind im Zuge der Kommunal- und Bürgermeisterwahlen in Dülmen relevant. Der Wahlausschuss teilt im Vorfeld der Wahl die Wahlbezirke ein und nimmt die Wahlvorschläge entgegen. Im Anschluss an die Wahl prüft der Wahlprüfungsausschuss die Gültigkeit und Rechtmäßigkeit der Wah

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